Lateinkenntnisse

Sprachkenntnisse Latein

 

Kurse und Prüfungsleistungen für den Erwerb von Lateinkenntnissen für das Studium an der FAU

ab dem Wintersemester 2022/2023

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch.

Eine Teilnahme an Kursen und Klausuren ist nur für regulär immatrikulierte Studierende möglich, es gibt keine Teilnahmegebühr. Die Anmeldungen zu den Kursen erfolgen in vorgegebenen Zeiträumen über StudOn die Anmeldungen zu den Klausuren erfolgen in vorgegebenen Zeiträumen unabhängig von einer Kursanmeldung über campo  Nachträgliche Aufnahmen in Kurse oder nachträgliche Zulassungen zu Klausuren sind nicht möglich.

Bitte beachten Sie beim Kauf eines Wörterbuchs, dass nicht alle Wörterbücher erlaubt sind (siehe „Erlaubte Hilfsmittel“).

Für die meisten Studiengänge der FAU (Bachelor, Master, Lehramt & Promotion), in denen Kenntnisse der lateinischen Sprache verlangt werden, sind die Gesicherten Lateinkenntnisse (Kleines Latinum) erforderlich. Die FAU bietet über den Lehrstuhl für Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit für Studierende, die Kenntnisse der lateinischen Sprache erwerben müssen, geeignete Kurse an, die in planmäßig zwei Semestern zum Erwerb der Gesicherten Lateinkenntnisse führen.
Eine Auflistung der einzelnen Bachelor- und Lehramtsstudiengänge, für die Latein benötigt wird, findet sich zusammen mit genauen Angaben des geforderten Niveaus der Sprachkenntnisse sowie mit weiteren Informationen unter folgendem Link:

Für welche Masterstudiengänge Kenntnisse in Latein verlangt werden (z. B. Geschichte, Kunstgeschichte, Mittelalter und Frühe Neuzeit), muss den einzelnen Prüfungsordnungen der Studiengänge entnommen werden. Diese finden sich unter folgendem Link:

Die Promotionsordnung für den Grad eines Dr. phil. schreibt für einige Fächer den Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse vor. Der Hinweis auf die entsprechende Stelle in der Fakultätspromotionsordnung findet sich unter folgendem Link:

Der Kurs Latein I für Anfänger umfasst 6 Semesterwochenstunden (mit i.d.R. zwei Unterrichtseinheiten pro Woche). In ihm werden Grundkenntnisse der lateinischen Sprache vermittelt. Für die Teilnahme bestehen keine Aufnahmevoraussetzungen, es werden insbesondere keine Vorkenntnisse der lateinischen Sprache vorausgesetzt. Zurzeit wird nach folgendem Lehrbuch gearbeitet, von dem im ersten Kurs ca. 19 Lektionen zu bewältigen sind:

GEBHARD KURZ/GÜNTER WOJACZEK, Studium Latinum. Latein für Universitätskurse. 2 Bände [Bd. 1: Texte, Übungen, Vokabeln; Bd. 2: Übersetzungshilfen und Grammatik],Dritte Aufl. Bamberg 2006 (und weitere Nachdrucke).

Beide Bände sollten schon in der ersten Stunde vorliegen.

Anmeldung zum Kurs Latein I für Anfänger

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über StudOn im Zeitraum vom Beginn des jeweiligen Semesters bis zum ersten Sonntag nach Beginn der Vorlesungszeit, also bis zum Sonntag nach der ersten Unterrichtswoche (Bitte achten Sie in StudOn auf die korrekte Auswahl der Parallelgruppe, wenn mehrere vorhanden sind).

Mit erfolgreicher Anmeldung zum Kurs sind Sie nicht automatisch zur zugehörigen Klausur angemeldet (zur Klausuranmeldung siehe unten unter „Prüfungsleistungen“).

Im zweiten Kurs werden die zuvor erworbenen Kenntnisse vervollständigt und lateinische Texte gelesen. Der Kurs Latein II für Fortgeschrittene schließt im Stoff unmittelbar an den ersten Kurs an und umfasst 6 Semesterwochenstunden (mit i.d.R. zwei Unterrichtseinheiten pro Woche). Er setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur zum Kurs Latein I für Anfänger voraus. Eine Aufnahme in den Kurs Latein II für Fortgeschrittene ohne bestandene Klausur ist in Ausnahmefällen möglich, etwa für Studierende, welche entsprechende Kenntnisse der lateinischen Sprache an der Schule oder an einer auswärtigen Universität erworben haben (siehe Anerkennungen von Lateinleistungen). Über diesbezügliche Anträge entscheidet der Universitätsbeauftragte für die Lateinausbildung (zurzeit Prof. Dr. Michele C. Ferrari).

 

Anmeldung zum Kurs Latein II für Fortgeschrittene

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über StudOn im Zeitraum vom Beginn des jeweiligen Semesters bis zum ersten Sonntag nach Beginn der Vorlesungszeit, also bis zum Sonntag nach der ersten Unterrichtswoche (Bitte achten Sie in StudOn auf die korrekte Auswahl der Parallelgruppe, wenn mehrere vorhanden sind). Eine Anmeldung („Beitritt“) in StudOn ist ohne vorherige erfolgreiche Teilnahme an der Klausur zu Kurs Latein I für Anfänger oder dem Nachweis entsprechender Lateinkenntnisse (siehe unten „Anerkennung von Lateinleistungen“) nicht möglich. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Klausur zu Kurs Latein I für Anfänger ist in StudOn ein „direkter Beitritt“ möglich. Beim Nachweis entsprechender Lateinkenntnisse ist in StudOn vor Ablauf der Anmeldefrist ein „Beitrittsantrag“ zu stellen und ebenfalls vor Ablauf der Frist der Universitätsbeauftragte für die Lateinausbildung an der FAU (derzeit Prof. Dr. Michele C. Ferrari) diesbezüglich zu kontaktieren (Wir empfehlen die Kontaktaufnahme schon vor Beginn des Anmeldezeitraums). Eine nachträgliche Aufnahme in den Kurs ist nicht möglich.

Mit erfolgreicher Anmeldung zum Kurs sind Sie nicht automatisch zur zugehörigen Klausur angemeldet (zur Klausuranmeldung siehe unten unter „Prüfungsleistungen“).

Kurs Latein II für Fortgeschrittene mit Schwerpunkt mittelalterliches Latein

Sofern die Lehrkapazitäten und Finanzierung es zulassen, werden in unregelmäßigen Abständen inhaltlich spezifizierte Lateinkurse zur Unterstützung des Fachstudiums angeboten. Es handelt sich hierbei um Kurse auf dem Niveau Latein II für Studierende beispielsweise der Geschichte oder Germanistik, welche Interesse an der Epoche, Kultur und Literatur des lateinischen Mittelalters haben. In diesen Kursen werden Texte gelesen, die über den Erwerb der sprachlichen Kenntnisse hinaus Kenntnisse der lateinisch geprägten europäischen Kultur von der Spätantike bis zur Frühen Neuzeit vermitteln. Die Anforderungen in der zugehörigen Klausur entsprechen denen der Klausuren der regulären Kurse Latein II für Fortgeschrittene, führen also zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse (Kleines Latinum). Statt Fragen zur Kultur des klassisch-lateinischen Europas beinhaltet die Klausur jedoch Fragen zur mittelalterlichen Kultur des lateinischen Europas. Bitte entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis, ob ein solcher Kurs in einem bestimmten Semester angeboten wird.

Anmeldung zum Kurs Latein II mit Schwerpunkt mittelalterliches Latein

Es gilt die gleiche Regelung wie für die regulären Kurse Latein II.

Sofern die Lehrkapazitäten und Finanzierung es zulassen, wird das Angebot an Lateinkursen durch Intensivkurse in den Semesterferien erweitert. Die Teilnehmerzahl der Intensivkurse Latein II ist begrenzt. Bitte entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis, ob Intensivkurse in den Ferien nach einem bestimmten Semester angeboten werden (Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Intensivkurse im Vorlesungsverzeichnis stets unter dem Semester eingetragen sind, nach dessen Vorlesungszeit sie stattfinden).

Anmeldung zum Intensivkurs Latein II

Es gilt die gleiche Regelung wie für die regulären Kurse Latein II, jedoch läuft die Anmeldefrist für die Intensivkurse i.d.R. vom Beginn der Vorlesungszeit bis zum Mittwoch vor Beginn des jeweiligen Intensivkurses. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Klausur in dem von campo vorgegebenen Anmeldezeitraum stattfinden muss, also geraume Zeit vor Beginn des zugehörigen Intensivkurses. Bitte beachten Sie auch, dass die Wiederholungsprüfungen der Intensivkurse in das nächste Studienhalbjahr (Semester) fallen.

Eine Liste der zurzeit erlaubten Hilfsmittel (Wörterbücher) für die schriftliche Übersetzungsleistung (zu Kurs Latein I), die Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse (zu Kurs Latein II) und die Latinum-Ergänzungsprüfung an einem staatlichen Gymnasium finden Sie als Aushang im Schaukasten des Lehrstuhls oder auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter folgendem Link:

www.km.bayern.de

Siehe auch die Internetseite der staatlichen Schulberatung in Bayern:
www.schulberatung.bayern.de

Andere Hilfsmittel dürfen Sie nicht benutzen. Bei einem Täuschungsversuch bzw. bei der Benutzung unerlaubter Hilfsmittel wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fällen ist der Ausschluss von weiteren Prüfungen möglich. Als Täuschungsversuch gilt bereits der Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel nach Ausgabe der Prüfungsaufgaben. Bitte bedenken Sie dies beim Kauf eines Wörterbuches.

Der Kurs Latein I für Anfänger wird durch eine schriftliche Übersetzungsleistung (Klausur) abgeschlossen: die Studierenden übersetzen einen lateinischen Text, insgesamt stehen dafür 120 Minuten zur Verfügung. Die Anmeldung zur Klausur erfolgt – losgelöst von einer Anmeldung zum und einer Teilnahme am Kurs – separat über campo (siehe unten). Ein Besuch des Kurses Latein I für Anfänger ist für die Teilnahme an der schriftlichen Übersetzungsleistung nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Zur Vorbereitung auf die Klausur werden die beiden Bände Studium latinum. Latein für Universitätskurse (siehe auch oben unter Lateinsprachkurse / Kurs Latein I für Anfänger) empfohlen.
Die Klausur findet in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit oder in den ersten Ferienwochen statt, die Wiederholungsprüfung findet in der Regel vor Beginn der Vorlesungszeit des nächsten Semesters statt. Prüfungszeiten und -orte sind campo zu entnehmen und eigenverantwortlich regelmäßig vor Prüfungsantritt zu kontrollieren.
Am Prüfungstag müssen Sie sich mit einem Personalausweis ausweisen und den Nachweis über die Klausuranmeldung (aktueller Ausdruck aus campo aus dem Zeitraum nach dem Ende der Rücktrittsfrist) vorlegen. An der FAU nicht eingeschriebene oder als Gasthörer eingeschriebene Personen dürfen weder an den Kursen noch an der schriftlichen Übersetzungsleistung teilnehmen. Sie werden gebeten, sich eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung vor dem Prüfungsraum einzufinden.

Der Prüfungsraum darf, abgesehen von plötzlicher Erkrankung, erst nach Abschluss der Klausur verlassen werden. Toilettengänge können nur auf ganz kurze Zeit gestattet werden, in den letzten 15 Minuten darf der Prüfungsraum wegen der damit verbundenen Störung der anderen Teilnehmer nicht mehr verlassen werden. Rauchen und Unterhaltung sind während der Prüfung nicht gestattet. Schreibzeug ist mitzubringen, das Prüfungspapier wird zur Verfügung gestellt (Die Verwendung anderer Zettel und Bögen ist nicht gestattet). Jede bzw. jeder zu Prüfende ist für die vollständige Abgabe seiner Klausurarbeit selbst verantwortlich. Nach der Korrektur der Klausur wird das Ergebnis in „campo“ eingetragen und ist dort einzusehen. Eine erfolgreiche Teilnahme berechtigt – nach fristgerechter Anmeldung – zum Besuch eines Kurses Latein II für Fortgeschrittene. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen am Prüfungstermin verhindert sein, ist unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest beim Prüfungsamt einzureichen, da ansonsten ein Fehlversuch verbucht wird („VO“ = Versäumnis ohne Grund).

Anmeldung zur Klausur nach dem Kurs Latein I

Die Anmeldung zur Klausur erfolgt über campo im dort vorgegebenen Anmeldezeitraum (Prüfungsnummer 41001). Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet, die angemeldeten Prüfungen zu überprüfen, zu speichern, auszudrucken und aufzubewahren, um später die Anmeldung nachzuweisen (Ohne diesen Nachweis sind keine Reklamationen möglich).

Bereits angemeldete Studierende können sich bis spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstermin über campo ohne Angabe von Gründen abmelden (d. h. von der Prüfungsleistung zurücktreten), sofern es sich um den Erstversuch handelt. Mit dem wirksamen Rücktritt erlischt die Anmeldung zur Prüfung und Sie müssen sich selbst erneut in campo im nächsten dort vorgegebenen Zeitraum (nächstes Semester) anmelden, wenn Sie die Klausur schreiben möchten.

Nichterscheinen zur Klausur nach dem Kurs Latein I

Sollten Sie am Prüfungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, gilt die Klausur als nicht bestanden (Versäumnis ohne Grund). Können Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht erscheinen, ist folgendes zu beachten: Die Gründe für den Rücktritt bzw. die Prüfungsunfähigkeit sind dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu belegen. Die Mitteilung muss Name, Adresse, Studiengang, Matrikelnummer, die versäumte Prüfung mit Prüfungsnummer und das Prüfungsdatum enthalten (Antragsvorlagen finden Sie auf den Internetseiten der FAU); Nachweise für die Gründe sind beizufügen.
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest, das grundsätzlich am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit ausgestellt sein muss, vorzulegen (Bei Computerausdrucken achten Sie bitte darauf, dass das Attest mit dem Arztstempel versehen ist). Ein Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur dann ausreichend, wenn es dem Prüfungsamt ermöglicht wird, anhand der Angaben zu beurteilen, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Diese Entscheidung obliegt allein dem Prüfungsamt. Eine während der Prüfung auftretende Prüfungsunfähigkeit muss der bzw. dem Prüfenden oder der Aufsicht unverzüglich angezeigt und unverzüglich beim Prüfungsamt geltend und glaubhaft gemacht werden. Wer in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit eine Prüfung ablegt, kann sich nachträglich nicht darauf berufen.

Wiederholung der Klausur nach dem Kurs Latein I

Die Klausur darf zweimal wiederholt, das heißt insgesamt maximal dreimal geschrieben werden (Erst-, Zweit- und Drittversuch). Jeder Versuch, für den Sie am Prüfungstag angemeldet sind, wird mit „VO“ (Versäumnis ohne Grund) als nicht bestanden bewertet, wenn Sie ohne triftige Gründe zur Prüfung nicht erscheinen.

Im Falle des Nichtbestehens (auch wegen eines nicht ordnungsgemäßen Rücktritts) oder Nichtantretens werden Sie automatisch durch das Prüfungsamt zur zugehörigen Wiederholungsprüfung angemeldet, sofern dies die maximale Anzahl Ihrer Versuche nicht übersteigt. Es sind pro Semester maximal zwei Versuche möglich.
Eine Wiederholungsprüfung (Zweit- und Drittversuch) muss innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung über das Nichtbestehen abgelegt werden (Durch Beurlaubung oder Exmatrikulation wird diese Frist nicht unterbrochen). Bei Versäumen der Wiederholung oder der Wiederholungsfrist gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden. Eine Anmeldung nur zu einer Wiederholungsprüfung ist nicht möglich, ein erneuter Kursbesuch ist nach erfolgreicher Anmeldung möglich.

Am Ende des Kurses Latein II für Fortgeschrittene – regulärer Kurs und Intensivkurs – wird eine Klausur abgehalten: die Studierenden übersetzen einen lateinischen Text mit einer Länge von ca. 120 Wörtern und beantworten zwei Fragen zur Kultur des lateinischen Europas. Insgesamt stehen dafür 180 Minuten zur Verfügung. Für das Bestehen der Klausur ist das Bestehen des Übersetzungsteils Voraussetzung. Ein Besuch der Kurse Latein I für Anfänger und Latein II für Fortgeschrittene ist für die Teilnahme an der Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Zur Vorbereitung auf die Klausur (Übersetzungs- und Fragenteil) werden die beiden Bände Studium latinum. Latein für Universitätskurse (siehe auch oben unter Lateinsprachkurse / Kurs Latein I für Anfänger) empfohlen.

Die Anmeldung zur Klausur erfolgt über campo (siehe unten). Die Klausur findet in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit oder in den ersten Ferienwochen statt (in den Intensivkursen gewöhnlich vor Beginn der Vorlesungszeit des nächsten Semesters). Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel vor Beginn der Vorlesungszeit des nächsten Semesters statt, die Wiederholungsprüfung zu einem Intensivkurs in der Regel erst im folgenden Semester. Prüfungszeiten und -orte sind campo zu entnehmen und eigenverantwortlich regelmäßig vor Prüfungsantritt zu kontrollieren.

Am Prüfungstag müssen Sie sich mit einem Personalausweis ausweisen und den Nachweis über die Klausuranmeldungen (aktueller Ausdruck aus campo aus dem Zeitraum nach dem Ende der Rücktrittsfrist) vorlegen. An der FAU nicht eingeschriebene oder als Gasthörer eingeschriebene Personen dürfen weder an den Kursen noch an der schriftlichen Übersetzungsleistung teilnehmen. Sie werden gebeten, sich eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung vor dem Prüfungsraum einzufinden.

Der Prüfungsraum darf, abgesehen von plötzlicher Erkrankung, erst nach Abschluss der Klausur verlassen werden. Toilettengänge können nur auf ganz kurze Zeit gestattet werden, in den letzten 15 Minuten darf der Prüfungsraum wegen der damit verbundenen Störung der anderen Teilnehmer nicht mehr verlassen werden. Rauchen und Unterhaltung sind während der Prüfung nicht gestattet. Schreibzeug ist mitzubringen, das Prüfungspapier wird zur Verfügung gestellt (Die Verwendung anderer Zettel und Bögen ist nicht gestattet). Jede bzw. jeder zu Prüfende ist für die vollständige Abgabe seiner Klausurarbeit selbst verantwortlich. Nach der Korrektur der Klausur wird das Ergebnis in campo eingetragen und ist dort einzusehen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen am Prüfungstermin verhindert sein, ist unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest beim Prüfungsamt einzureichen, da ansonsten ein Fehlversuch verbucht wird („VO“ = Versäumnis ohne Grund).

Anmeldung zur Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse

Die Anmeldung zur Klausur erfolgt über campo im dort vorgegebenen Anmeldezeitraum (Prüfungsnummer 41002). Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet, die angemeldeten Prüfungen zu überprüfen, zu speichern, auszudrucken und aufzubewahren, um später die Anmeldung nachzuweisen (Ohne diesen Nachweis sind keine Reklamationen möglich).

Da der Anmeldezeitraum vorgegeben und eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich ist, wird für die Klausuren zu einem Intensivkurs empfohlen, sich vorsorglich bereits zur Prüfung in campo anzumelden und gegebenenfalls rechtzeitig vor dem Prüfungstermin wieder abzumelden (Rücktritt). Eine gegebenenfalls erforderlich werdende rechtzeitige Abmeldung liegt dabei jedoch ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Anmeldung zur regulären Klausur und zur zugehörigen Intensivkursklausur nicht möglich ist.

Bereits angemeldete Studierende können sich bis spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstermin über campo ohne Angabe von Gründen abmelden (d. h. von der Prüfungsleistung zurücktreten), sofern es sich um den Erstversuch handelt. Mit dem wirksamen Rücktritt erlischt die Anmeldung zur Prüfung und Sie müssen sich selbst erneut in campo im nächsten dort vorgegebenen Zeitraum (nächstes Semester) anmelden, wenn Sie die Klausur schreiben möchten.

Nichterscheinen zur Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse

Sollten Sie am Prüfungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, gilt die Klausur als nicht bestanden (Versäumnis ohne Grund). Können Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht erscheinen, ist folgendes zu beachten: Die Gründe für den Rücktritt bzw. die Prüfungsunfähigkeit sind dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu belegen. Die Mitteilung muss Name, Adresse, Studiengang, Matrikelnummer, die versäumte Prüfung mit Prüfungsnummer und das Prüfungsdatum enthalten (Antragsvorlagen finden Sie auf den Internetseiten der FAU); Nachweise für die Gründe sind beizufügen. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest, das grundsätzlich am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit ausgestellt sein muss, vorzulegen (Bei Computerausdrucken achten Sie bitte darauf, dass das Attest mit dem Arztstempel versehen ist). Ein Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur dann ausreichend, wenn es dem Prüfungsamt ermöglicht wird, anhand der Angaben zu beurteilen, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Diese Entscheidung obliegt allein dem Prüfungsamt. Eine während der Prüfung auftretende Prüfungsunfähigkeit muss der bzw. dem Prüfenden oder der Aufsicht unverzüglich angezeigt und unverzüglich beim Prüfungsamt geltend und glaubhaft gemacht werden. Wer in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit eine Prüfung ablegt, kann sich nachträglich nicht darauf berufen.

Wiederholung der Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse

Die Klausur darf zweimal wiederholt, das heißt insgesamt maximal dreimal geschrieben werden (Erst-, Zweit- und Drittversuch). Jeder Versuch, für den Sie am Prüfungstag angemeldet sind, wird mit „VO“ (Versäumnis ohne Grund) als nicht bestanden bewertet, wenn Sie ohne triftige Gründe zur Prüfung nicht erscheinen.

Im Falle des Nichtbestehens (auch wegen eines nicht ordnungsgemäßen Rücktritts) oder Nichtantretens werden Sie automatisch durch das Prüfungsamt zur zugehörigen Wiederholungsprüfung angemeldet, sofern dies die maximale Anzahl Ihrer Versuche nicht übersteigt. Es sind pro Semester maximal zwei Versuche möglich.

Eine Wiederholungsprüfung (Zweit- und Drittversuch) muss innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung über das Nichtbestehen abgelegt werden (Durch Beurlaubung oder Exmatrikulation wird diese Frist nicht unterbrochen). Bei Versäumen der Wiederholung oder der Wiederholungsfrist gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden. Eine Anmeldung nur zu einer Wiederholungsprüfung ist nicht möglich, ein erneuter Kursbesuch ist nach erfolgreicher Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Klausuren der Intensivkurse in das nächste Studienhalbjahr fallen können, also nicht unbedingt vor Ende des laufenden Semesters geschrieben und korrigiert werden.

Personen mit Behinderung oder Schwangere, die aufgrund der Behinderung oder Schwangerschaft nicht in der Lage sind, eine Prüfung in der vorliegenden Form ganz oder teilweise abzulegen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

 

Anträge auf Nachteilsausgleich sind unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bzw. im Falle einer Schwangerschaft einer ärztlichen Bescheinigung, zum Prüfungstermin mindestens in der 30. Schwangerschaftswoche zu sein, möglichst spätestens vier Wochen vor der Anmeldung zur Prüfung bzw. im Falle einer Schwangerschaft spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich an den Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Michele C. Ferrari, zu richten. Aus dem ärztlichen Attest bzw. der Bescheinigung muss die Art des empfohlenen Nachteilsausgleiches ersichtlich sein. Wir empfehlen, den Antrag vorher mit dem Beauftragten für behinderte oder chronisch kranke Studierende, zur Zeit Dr. Jürgen Gündel, zu besprechen oder ihn in Kopie an diesen zu schicken (jürgen.gündel@fau.de).

 

Ein bereits durch das Prüfungsamt der FAU gewährter allgemeiner Nachteilsausgleich genügt nicht, es muss ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss für die Allgemeinen Lateinprüfungen erfolgen.

 

Allgemeine Beratung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit finden Sie hier: Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

 

Siehe hierzu auch die Studien- und Prüfungsordnung für den Nachweis von Kenntnissen der lateinischen Sprache an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), § 11, sowie die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), § 27.

Die Studien- und Prüfungsordnung für den Nachweis von Kenntnissen der lateinischen Sprache an der FAU finden Sie hier als PDF. Sie finden die Prüfungsordnung auch hier auf den Seiten der FAU. Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus der/dem jeweiligen Universitätsbeauftragten für die Lateinausbildung sowie zwei weiteren hauptberuflichen Hochschulmitgliedern. Zur Zeit sind dies Prof. Dr. Michele C. Ferrari, Prof. Dr. Christoph Schubert und Dr. Stefan Weber.

Eine Prüfung zum Erwerb des Latinums oder des Kleinen Latinums (Gesicherte Lateinkenntnisse) kann als sogenannte Ergänzungs- bzw. Feststellungsprüfung eigenverantwortlich an einem staatlichen Gymnasium abgelegt werden. Diese Prüfung wird in der Regel zweimal pro Jahr angeboten und kann nur einmal wiederholt werden. Ort und Termin sowie Anmeldungsfristen und -bedingungen finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter folgendem Link:

Siehe auch die Internetseite der staatlichen Schulberatung in Bayern:

Die Termine werden ohne Gewähr auch im Schaukasten des Lehrstuhls bekanntgegeben. Die Anmeldung erfolgt eigenverantwortlich direkt beim jeweiligen Gymnasium, das auch Auskunft erteilt, welche Unterlagen für die Anmeldung jeweils benötigt werden.

Studierende, die mit dem Abiturzeugnis das Latinum bzw. das Kleine Latinum nachweisen können, benötigen keine Anerkennung ihrer Lateinkenntnisse im nachfolgenden Sinn. Alle anderen Studierenden müssen unter Vorlage aller benötigten Unterlagen einen Antrag auf Anerkennung beim Universitätsbeauftragten für die Lateinausbildung an der FAU (derzeit Prof. Dr. Michele C. Ferrari) stellen.
Eine Anerkennung nicht im Abiturzeugnis berücksichtigter schulischer Lateinleistungen auf dem Niveau der Gesicherte Lateinkenntnisse durch den Universitätsbeauftragten für die Lateinausbildung ist möglich, wenn fünf aufsteigende Jahre (vier aufsteigende Jahre bei Latein als zweiter oder dritter Fremdsprache) erfolgreichen, also mit der Note 4 oder besser abgeschlossenen Lateinunterrichts in der Schule nachgewiesen werden können. Bei einem Nachweis von drei aufsteigenden Jahren (zwei aufsteigenden Jahre bei Latein als zweiter oder dritter Fremdsprache) erfolgreich abgeschlossenen Lateinunterrichts in der Schule darf – bei fristgerechter Anmeldung – auf Antrag der Kurs Latein II für Fortgeschrittene ohne Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an der Klausur zu Kurs Latein I für Anfänger besucht werden.
Studierende, die den Kursen Latein I für Anfänger und Latein II für Fortgeschrittene vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht haben (z. B. an einer ausländischen staatlichen Hochschule; Zeugnisse von staatlich nicht anerkannten Privatschulen werden nicht anerkannt), können ebenfalls eine Anerkennung dieser Leistungen als Gesicherte Lateinkenntnisse anstreben. Sie müssen hierfür den Nachweis von erfolgreich besuchtem Sprachunterricht in Latein im Umfang einer Gesamtstundenzahl von mindestens 120 Stunden erbringen. Die Originalzeugnisse sind zusammen mit beglaubigten Kopien der Zeugnisse in deutscher Übersetzung dem Universitätsbeauftragten für die Lateinausbildung (zurzeit Prof. Dr. Michele C. Ferrari) vorzulegen.

Welche Sprachkenntnisse in Latein brauche ich?

Bachelor, Lehramt & Promotion:

Master: siehe die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge

Wo finde ich  das aktuelle Kursangebot?

Auf dem Portal campo unter Studienangebot / Vorlesungsverzeichnis anzeigen / Allgemeiner Wahlbereich inklusive Schlüsselqualifikationen und Sprachkurse / Sprachkenntnisse Latein. In campo können Sie auch gezielt nach Lehrpersonen oder Kurstiteln suchen.

Wie melde ich mich erfolgreich für den Kurs Latein I an?

Anmeldung über StudOn im Zeitraum von Semesterbeginn (nicht Vorlesungsbeginn) bis zum ersten Sonntag nach Beginn der Vorlesungszeit (= Sonntag nach der ersten Unterrichtswoche). Bitte achten Sie in StudOn auf die korrekte Auswahl der Parallelgruppe.

Wie melde ich mich erfolgreich für den Kurs Latein II an?

Anmeldung über StudOn im Zeitraum von Semesterbeginn (nicht Vorlesungsbeginn) bis zum ersten Sonntag nach Beginn der Vorlesungszeit (= Sonntag nach der ersten Unterrichtswoche) [Für Intensivkurse gelten abweichende Fristen!]. Der Beitritt in StudOn ist nur möglich, wenn zuvor die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur zu Kurs Latein I erfolgte.

Wie melde ich mich für eine Klausur an?

Anmeldung über campo im dort vorgegebenen Anmeldezeitraum (auch für Klausuren der Intensivkurse):
– Klausur nach Kurs Latein I: Prüfungsnr. 41001
– Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse: Prüfungsnr. 41002
Achtung: Die Anmeldung zu einer Ergänzungsprüfung oder Feststellungsprüfung erfolgt eigenverantwortlich beim jeweiligen Gymnasium.

Wie melde ich mich speziell für eine Klausur zu einem Intensivkurs an?

Da der Anmeldezeitraum universitätsweit fest vorgegeben ist, muss die Anmeldung über campo lange Zeit vor Beginn eines Intensivkurses erfolgen. Es wird empfohlen, sich vorsorglich anzumelden und gegebenenfalls rechtzeitig vor dem Prüfungstermin wieder abzumelden. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Eine gleichzeitige Anmeldung zur Klausur eines regulären Kurses und des zugehörigen Intensivkurses ist nicht möglich (Eine gleichzeitige Anmeldung zu einem Kurs Latein II und einem Intensivkurs Latein II im selben Semester ist möglich).

Wie melde ich mich von einer Klausur ab (Rücktritt)?

Eine Abmeldung (nur bei Erstversuch) ist bis drei Werktage vor der Klausur über campo möglich.

Wie sieht die Prüfung aus?

Klausur nach Kurs Latein I: Übersetzung (2 Stunden).
Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse: Übersetzung mit Fragen (3 Stunden).
Ergänzungsprüfung/Feststellungprüfung: nach Vorgabe des Ministeriums.

Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

Klausur nach Kurs Latein I: zweimal.
Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse: zweimal.
Ergänzungsprüfung/Feststellungsprüfung: einmal.

Darf ich auch ohne Kursbesuch an einer Prüfung teilnehmen?

Ja, wenn korrekt über campo zur Prüfung angemeldet.

Besteht eine Anwesenheitspflicht für die Kurse?

Nein, aber die regelmäßige Anwesenheit wird dringend empfohlen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Klausur nach Kurs I endgültig nicht bestanden habe?

Teilnahme an der Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse (allerdings ohne Besuch des Kurses Latein II) oder Teilnahme an Ergänzungsprüfung/Feststellungsprüfung.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse endgültig nicht bestanden habe?

Teilnahme an der Ergänzungsprüfung/Feststellungsprüfung. Bitte erkundigen Sie sich ggf. auch beim Universitätsbeauftragten für die Lateinausbildung nach weiteren Möglichkeiten.

Darf ich als Gasthörer (z.B. vor Aufnahme eines Studiums) an Kursen und/oder Klausuren teilnehmen?

Nein, es dürfen nur regulär eingeschriebene Studierende der FAU nach erfolgreicher Anmeldung an den Kursen bzw. Klausuren teilnehmen.

Kann ich Prüfungsleistungen als Schlüsselqualifikation oder im Freien Bereich anerkennen lassen?

Ja, im Umfang von i.d.R. 5 ECTS. Über eine Anerkennung entscheidet aber Ihre jeweilige Fachstudienberatung, der Sie einen Ausdruck aus campo mit dem Leistungsnachweis zur Beurteilung vorlegen (Ein Kursbesuch allein führt nicht zum Erwerb von ECTS).

Wo gebe ich ein Attest oder sonstige Entschuldigungsschreiben ab?

Prüfungsamt.

Sonstige Fragen?

Bitte wenden Sie sich an MLAT-Lateinkenntnisse@fau.de.